Herstellerverantwortung
23.11.2020 | Michael Beetz

Reminder – Novelle des BattG2 tritt zum kommenden Jahr in Kraft

Gerne möchten wir Sie noch einmal daran erinnern, dass zum 01.01.2021 das neue Batteriegesetz in Kraft tritt. Auf Sie als Hersteller / Erstinverkehrbringer von Gerätebatterien kommen u. a. folgende Neuerungen zu:

  • (kostenpflichtige) Registrierung bei der stiftung ear (anstelle einer Anzeige beim Umweltbundesamt)*, verbunden mit der Batteriearten- und Markenregistrierung
  • Verabschiedung einer Batteriegebührenverordnung, verbunden mit einem intensiveren Prüfprozess Ihrer Registrierungsanträge und damit einhergehenden (Registrierungs)prüfkosten.
  • Wegfall des Gemeinsamen Rücknahmesystems; Etablierung von ausschließlich „herstellereigenen“ Rücknahmesystemen, verbunden mit unterschiedlichen Entsorgungspreisen und Serviceangeboten seitens der Systeme für Sie als Hersteller
  • Erweiterung der Informations- und Hinweispflichten, verbunden mit einer u.a. Anpassungspflicht Ihrer beigefügten Unterlagen vor dem Vertrieb Ihrer Batterien
  • Für Hersteller im Ausland wird die Beauftragung eines Bevollmächtigten möglich, sofern Sie als ausländisches Unternehmen Ihre Batterien direkt an Endnutzer in Deutschland vertreiben und über keine eigene Niederlassung hierzulande verfügen .

*Hinweis: Die Registrierung bei der stiftung ear ist vollständig bis zum 01.01.2022 zu erbringen. Sollte allerdings Ihre Anzeige beim Umweltbundesamt Ihre aktuellen Unternehmensdaten,  ihr vollständiges Batterieportfolio, Ihre Batteriemarken oder Ihr Rücknahmesystem nicht oder nicht korrekt abbilden, so dass Ergänzungs- oder Änderungsbedarf besteht, ist Ihr Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet diese Änderungen und Ergänzungen bereits ab dem 01.01.2021 über die stiftung ear vorzunehmen. Damit ist dann ebenfalls eine offizielle Registrierung dort verbunden, die Ihre bisherige Anzeige beim Umweltbundesamt ersetzt.

Klicken Sie hier, um zu unserem Service zum Thema BattG zu gelangen.

Um zum Stichtag vorbereitet zu sein, empfehlen wir Ihnen , Ihr Batterieportfolio auf Vollständigkeit der bisherigen Anzeige beim Umweltbundesamt zu prüfen. Wesentliche Aspekte, die es hier zu prüfen gilt, sind unter anderem:

  • Die vollständige Anzeige Ihrer Batterien samt Marke und Batterieart
  • Eine vollständige und korrekte Kennzeichnung auf den Geräten
  • Die Einhaltung der entsprechenden Informationspflichten
  • Die Teilnahme und Angabe bei einem / eines herstellereigenen Rücknahmesystems

Hintergrund dieser Empfehlung stellt die Tatsache dar, dass Sie sich in Zukunft bei der stiftung ear vollständig registrieren müssen. Da diese Registrierungen erfahrungsgemäß mit einer längeren Prüfdauer versehen sind, empfehlen wir umgehend die vorhandene Anzeige beim Umweltbundesamt zu prüfen und entsprechende Korrekturen vorzunehmen, damit Sie zum Stichtag ordnungsgemäß und rechtskonform agieren.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass das öffentlich einsehbare Register der stiftung ear, in welchem bisher die Registrierung Ihrer Elektro- und Elektronikgeräte öffentlich sichtbar ist, um die öffentliche Einsehbarkeit der Registrierung Ihrer Gerätebatterien erweitert wird. Damit erhöht sich nicht nur die Transparenz, sondern auch die Abmahngefahr!

Gerne bieten wir Ihnen an, dass wir Ihnen noch vor dem Stichtag beratend in Form eines maßgeschneiderten Workshops (gerne auch online), in welchem wir auf ihre konkreten Fragestellungen eingehen und/oder Sie bei der notwendigen Registrierung bei der stiftung ear ab dem 01.01.2021 unterstützen, damit Sie auch zum Start des neuen Batteriegesetzes Ihre Produkte rechtskonform am Markt platzieren können.

Bei Rückfragen oder Anmerkungen, kommen Sie gerne auf uns zu.

 

| Johanna Stein

Das neue Verpackungsgesetz: Hersteller müssen aktiv werden!

Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), erläutert, warum das „neue“ Verpackungsgesetz gar nicht so „neu“ ist.

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