HPM als
Bindeglied
im Rahmen der
Kreislaufwirtschaft
HPM als
Bindeglied
im Rahmen der
Kreislaufwirtschaft
HPM als
Bindeglied
im Rahmen der
Kreislaufwirtschaft
Kunststoff im Wertstoffkreislauf
Durch die werkstoffliche Verwertung gebrauchter technischer Kunststoffteile leisten wir unseren Beitrag zur Gewinnung von wichtigen Sekundärrohstoffen. HPM versteht sich als Bindeglied im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zwischen der kunststoffver-arbeitenden Industrie und den Rohstoffproduzenten. So gewinnen wir gemeinsam wichtige Sekundärrohstoffe.
Ob rechtliche Vorgabe oder spezifischer Entsorgungswunsch: Mit einem auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Angebot bieten wir Ihnen kosteneffiziente und umweltgerechte Entsorgungslösungen an.
Auf Anfrage ist die Aufbereitung technischer Kunststoffteile wie z.B. das Separieren von Vermischungsschäden oder Waschen und Trocknen von verunreinigtem Mahlgut im Kundenauftrag möglich.
Als Verarbeiter von Rohstoffen, die dem Kreislaufwirtschaftsgesetz unterliegen, sind wir selbstverständlich sowohl gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe Efb als auch nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.



