Zertifiziert,
fachgerecht
und
sicher!
Vernichtung Zollware
Sowohl Zollbehörden als auch Hersteller und Warehousebetreiber werden jedes Jahr aufs Neue mit der Aufgabe konfrontiert eingelagerte, aber nicht mehr in Verkehr zu bringende Ware nachweislich zu vernichten.
Sogenannte Nichtgemeinschaftswaren, über die Wirtschaftsbeteiligte grundsätzlich nicht bzw. nur in dem von der Zollverwaltung zugelassenen Umfang verfügen dürfen, können gemäß Art. 182 Abs. 1 Zollkodex (ZK) nach vorheriger Mitteilung an die Zollbehörden vernichtet oder zerstört werden.
Zum Schutze der Verbraucher und auf Wunsch der Hersteller werden diese Waren durch Hellmann Process Management einer Vernichtung zugeführt. Somit ist eine Rückführung in den Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen. Unser Schwerpunkt liegt hierbei auf der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Die Abwicklung erfolgt unter Aufsicht der Zollbeamten oder des Herstellers inkl. der erforderlichen Dokumentation - zertifiziert, fachgerecht und sicher.

