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Konzepte für
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Beschränkung von Chemikalien
Die REACh-Verordnung EG Nr. 1907/2006 (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), die in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig ist, regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Das Kernziel besteht darin, Mensch und Umwelt zu schützen. Dies soll durch die umfassende Analyse potenzieller Gefahren von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen gewährleistet werden. Diese Verordnung gilt für alle Hersteller und Importeure von registrierungspflichtigen Stoffen. Somit ist auch die Elektro- und Elektronikbranche betroffen. Diese müssen unter anderem nachweisen, dass bei sachgerechtem Gebrauch ihrer Produkte keine Gefahr für Mensch und Umwelt besteht.
Als kompetenter Umweltdienstleister unterstützen wir Sie bei sämtlichen Verpflichtungen im Rahmen der REACh-Verordnung und erstellen Ihnen Ihre individuelle Lösung für eine rechtskonforme Umsetzung. Von der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern über Schulungen und Seminare bis hin zu Konformitätsanalysen in der Lieferkette.
Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte. Rufen Sie uns unter 0541/605-1580 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

