Zuverlässige und
kompetente
Unterstützung
für Hersteller
Batterien und Akkumulatoren
Das Batteriegesetz (BattG) ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren. Das BattG setzt die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2006/66 EG in deutsches Recht um. Hersteller und Vertreiber von Batterien und Akkumulatoren haben demnach eine Vielzahl an Verpflichtungen. Hierzu gehören unter anderem ein gesetzeskonformes Produktdesign, die Anmeldung beim zentralen Batteriegesetz-Melderegister sowie die bundesweite Rücknahme und Entsorgung der Altbatterien.
Unabhängig davon, ob Sie Geräte-, Fahrzeug-, oder Industriebatterien in Verkehr bringen, Hellmann Process Management unterstützt Sie zuverlässig und kompetent bei der Erfüllung Ihrer aus dem BattG resultierenden gesetzlichen Herstellerverpflichtungen.
Gerne geben wir Ihnen auch Auskünfte zur rechtskonformen Umsetzung in den weiteren Mitgliedsländern der Europäischen Union. Rufen Sie uns unter 0541/605-1580 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

